Ab 01.01.2024 wird für Kassenpatienten verpflichtend das eRezept und die eKrankmeldung eingeführt.
Rezepte und Krankmeldungen können nur noch ausgestellt werden, wenn Ihre Versichertenkarte für das aktuelle Quartal bei uns eingelesen wurde.
Nehmen Sie bitte bei jedem Arztbesuch Ihre gültige Krankenversichertenkarte mit!
Sollten Sie für andere Personen ein Rezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abholen, vergessen Sie bitte nicht, die Karte des Patienten mitzubringen.
Für das Einlösen eines Rezeptes in der Apotheke benötigen Sie ebenfalls eine Versichertenkarte.